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Infos zu Gutscheinen
Unsere Gutscheine können im Konzertbüro zur Bezahlung Ihrer Kartenbestellung eingelöst werden. Sie gelten für alle Veranstaltungen von AugsburgKonzert e.V.. Gutscheine können nicht mehr für das Festival „Konzerte im Fronhof“ eingelöst werden. (Stand Nov. 2025)
Bei der Einlösung von Gutscheinen für Karten, deren Preis unter denen des jeweiligen Gutscheinwertes liegen, wird der Differenzbetrag in Form eines neuen Gutscheines ausgegeben.
Die Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Ausstellung gültig.
Gutscheine können nicht zurückgegeben oder in Bargeld verrechnet werden. Ein Ersatz für verfallene oder verlorengegangene Gutscheine kann nicht geleistet werden.